Allgemeine Geschäftsbedingungen

vivamehr wissen — Software der Rabbit Marketing OÜ (On-Premises). Es gelten die nachfolgenden Bedingungen für Unternehmer (§ 14 BGB).

Vorbemerkung. vivamehr wissen (Marke vivamehr™) ist eine installierbare, ausschließlich in der vom Kunden verantworteten Infrastruktur (On-Premises) betriebene, auf den datenschutzkonformen Einsatz ausgelegte Wissensdatenbank/Software mit lokalem KI-Chat. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Rabbit Marketing OÜ, Tornimäe tn 5, 10145 Tallinn, Harju maakond, Estland (Registrikood 17397243), vertreten durch den Vorstand Christian Pronin, Kontakt hello@vivamehr.com — nachfolgend „Anbieter" — und dem Kunden (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB). Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) ist für den On-Premises-Betrieb nicht erforderlich (Ziffer 12); er wird nur für einen etwaigen, gesondert vereinbarten Fernsupport mit Datenzugriff geschlossen (Ziffer 12.9).

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1 „Autorisierter Nutzer" ist jede natürliche Person, der der Kunde im lizenzierten Umfang Zugang zur Nutzung der Software gewährt hat.

1.2 „Lizenzumfang" ist der je Installation/Instanz bzw. je benanntem Nutzer (Named User) lizenzierte Nutzungsumfang gemäß Bestellung/Lizenzschein. Ein anbieterseitig gemessenes Nutzungskontingent besteht nicht (vgl. Ziffer 8.3).

1.3 „Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, Dokumente und Dateien, die eine Partei der anderen in schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder sonstiger Form offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.

1.4 „Kunde" ist die im Bestellvorgang als Kunde angegebene natürliche oder juristische Person, die dabei als Unternehmer (§ 14 BGB) handelt (siehe Ziffer 2.1).

1.5 „Kundendaten" sind alle Daten, die der Kunde oder seine autorisierten Nutzer im Rahmen der Nutzung der Software eingeben, hochladen, verarbeiten oder erzeugen. Im Lokal-Modus (Ziffer 12.3a lit. a) werden sie ausschließlich lokal in der Infrastruktur des Kunden gespeichert und verlassen diese nicht. Aktiviert der Kunde optional die Cloud-/BYOM-Funktion (Ziffern 5.10, 12.3, 12.3a), werden die an das gewählte Modell gerichteten Anfrageinhalte an den vom Kunden gewählten Drittanbieter übermittelt.

1.6 „Dokumentation" ist die technische und funktionale Dokumentation zur Software, einschließlich mitgelieferter Hilfen und Anleitungen.

1.7 „Datum des Inkrafttretens" ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch Abschluss des Bestell-/Lizenzierungsvorgangs.

1.8 „Geistiges Eigentum" sind alle Patente, Urheberrechte, Marken, eingetragenen Designs und sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie alle damit verbundenen Verwertungs- und Nutzungsrechte.

1.9 „Leistungen" sind (i) die Überlassung/Lizenzierung der Software zur lokalen Installation, (ii) die Bereitstellung von Updates im vereinbarten Umfang und (iii) etwaige optionale Zusatzleistungen (Installation/Einrichtung, Support/Wartung, BYOM-Anbindung) gemäß Leistungsbeschreibung. Ein Hosting der Daten oder ein Datenzugriff durch den Anbieter ist nicht Bestandteil der Leistungen.

1.10 „KI-Anbieter" ist der vom Kunden selbst gewählte Drittanbieter, dessen KI-Modell der Kunde über die BYOM-Funktion (Ziffer 5.10) mit eigenem Endpoint und Zugangsschlüssel einbindet.

1.11 „Software" (auch „vivamehr wissen") ist die unter der Marke vivamehr™ überlassene, installierbare, auf den datenschutzkonformen Einsatz ausgelegte Wissensdatenbank, die vollständig in der vom Kunden verantworteten Infrastruktur (On-Premises) betrieben wird.

1.12 „Laufzeit" ist die Vertragslaufzeit gemäß dem gewählten Lizenzmodell, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume.

1.13 „Anbieter" ist die Rabbit Marketing OÜ, Tornimäe tn 5, 10145 Tallinn, Harju maakond, Estland (Registrikood 17397243), vertreten durch den Vorstand Christian Pronin.

1.14 „Eigenes Modell (Bring Your Own Model / BYOM)" ist ein KI-Modell eines vom Kunden selbst gewählten Drittanbieters, das der Kunde durch Hinterlegung eines eigenen Endpoints (URL) und eines eigenen Zugangsschlüssels (API-Schlüssel) in der Software einbindet.

1.15 „Lokal-Modus" ist die werkseitige Standardbetriebsart, in der Anfragen ausschließlich lokal in der Infrastruktur des Kunden verarbeitet werden und keine Inhalte an externe Anbieter übermittelt werden (Ziffer 12.3a lit. a).

1.16 „Cloud-/KI-Modus" ist die optionale Betriebsart, in der der Kunde nach aktiver Freischaltung (Ziffer 12.3a) Eigene Modelle bei Cloud-/Drittanbietern über die BYOM-Funktion nutzt.

2. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSSCHLUSS; KEINE GARANTIEAUSSAGEN; EIGENVERANTWORTUNG BEIM DATENSCHUTZ

2.1 Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

2.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2.3 Der Vertrag kommt wie folgt zustande:
a) Bestellung/Lizenzierung: Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung des Anbieters bzw. mit Bereitstellung des Download-/Lizenzschlüssels zustande.
b) Individuelle Vereinbarung: Für Kunden mit gewünschter Einrichtung, Beratung oder individueller Konfiguration kann der Vertragsschluss durch gesonderte Auftragsbestätigung des Anbieters erfolgen.

2.4 Der Anbieter kann eine zeitlich befristete, kostenlose Sofort-Demonstration der Software (Demo, Laufzeit in der Regel zwölf (12) Stunden ab Aktivierung) bereitstellen; deren Nutzung unterliegt ebenfalls diesen AGB. Nur für die Demonstration geltende Bestimmungen (insbesondere Laufzeit, Funktionsgrenzen und Datenbehandlung) werden ausdrücklich kenntlich gemacht. Ein Anspruch auf Bereitstellung, ununterbrochene Verfügbarkeit oder eine bestimmte Funktionstiefe der Demonstration besteht nicht; sie wird ohne Gewährleistung „wie besehen" bereitgestellt (vgl. Ziffer 5.11).

2.5 Der Anbieter kann dem Kunden eine Erweiterung des Lizenzumfangs oder einen Lizenzwechsel anbieten; der Kunde kann durch entsprechende Bestellung erweitern oder wechseln. Eine Erweiterung des Lizenzumfangs wird nach Bestätigung durch den Anbieter unmittelbar wirksam; die Mehrvergütung wird für den laufenden Abrechnungszeitraum zeitanteilig berechnet. Eine Verringerung wird zum Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.

2.6 Die Beschreibung der Leistungen auf der Website und in der Dokumentation stellt keine Garantie im Rechtssinne dar, sofern nicht ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet. Produkt-, Kategorie- oder Funktionsbezeichnungen — insbesondere „Wissensdatenbank für den datenschutzkonformen Einsatz", die Bezeichnung des Lokal-Modus als datenschutzseitig in sich geschlossene („sichere") Betriebsart oder vergleichbare Wendungen — beschreiben die Funktionsweise und den vorgesehenen Einsatzzweck; sie sind keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung (§ 443 BGB; Beschaffenheitsvereinbarung §§ 434 Abs. 2, 633 BGB) und keine Zusicherung eines bestimmten datenschutz- oder aufsichtsrechtlichen Ergebnisses in jeder Konfiguration. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit hängt von Konfiguration und Nutzung durch den Kunden ab (Ziffern 12, 12.3a).

2.7 Der Kunde schafft die für Installation und Betrieb der Software erforderlichen Systemvoraussetzungen (insbesondere Server/Hardware, Betriebssystem, Netzwerk, ggf. Grafikprozessor) gemäß der Leistungsbeschreibung/den Systemanforderungen.

3. NUTZERVERWALTUNG (LOKAL, KEIN ANBIETER-KONTO)

3.1 Die Nutzerverwaltung erfolgt lokal in der Instanz des Kunden; ein Konto beim Anbieter ist für den Betrieb der Software nicht erforderlich. Der Kunde hält seine Lizenz- und Zugangsdaten aktuell, korrekt und vertraulich und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verlust, Missbrauch oder unbefugter Offenlegung von Lizenzschlüsseln. Für Schäden aus einer Verletzung dieser Sorgfaltspflichten durch den Kunden haftet der Anbieter nicht; Ziffer 13.1 bleibt unberührt.

3.2 Der Lizenzumfang (Einzelplatz, Named User oder Instanz) richtet sich nach Bestellung/Lizenzschein. Bei Mehrplatz-/Unternehmenslizenzen verwaltet der Kunde die autorisierten Nutzer selbst in der lokalen Nutzerverwaltung im Rahmen des lizenzierten Umfangs.

3.3 Als autorisierte Nutzer gelten Mitarbeiter des Kunden, Mitarbeiter verbundener Unternehmen (§§ 15 ff. AktG, soweit im Lizenzumfang berücksichtigt) sowie externe Dienstleister/Freelancer, die im Auftrag des Kunden tätig sind.

3.4 Jeder benannte Nutzerplatz darf nur von der Person genutzt werden, für die er eingerichtet ist; eine gemeinsame Nutzung über den lizenzierten Umfang hinaus ist unzulässig.

3.5 Der Kunde informiert seine autorisierten Nutzer vor Nutzungsbeginn über die in diesen AGB vereinbarten Rechte und Pflichten und haftet für deren Pflichtverletzungen wie für eigenes Handeln.

3.6 Stellt die Software lokale Schnittstellen (z. B. eine lokale API) bereit, so sind Schlüssel/Zugänge vertraulich zu behandeln; die Nutzung unterliegt diesen AGB sowie etwaigen ergänzenden technischen Nutzungsbedingungen.

3.7 Der Kunde ergreift angemessene Sicherheitsmaßnahmen (insbesondere starke Passwörter und — soweit von der Software angeboten — Zwei-Faktor-Authentifizierung, zeitnahe Sicherheitsupdates seiner Systeme, unverzügliche Meldung von Sicherheitsvorfällen, keine Weitergabe von Schlüsseln/Zugangsdaten an Unberechtigte).

3.8 Der Anbieter kann eine lokal betriebene Installation weder sperren noch Kundeninhalte entfernen; er hat hierauf keinen Zugriff (Ziffer 5.6, 12.1). Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen bleibt dem Anbieter die (außer)ordentliche Kündigung bzw. der Lizenzwiderruf nach Ziffer 14.

4. NUTZUNGSBESTIMMUNGEN

4.1 Der Kunde nutzt die Software nicht, um (a) gegen geltendes Recht zu verstoßen (insbesondere Strafgesetze, Datenschutzrecht, Rechte Dritter); (b) rechtswidrige, rassistische, hasserfüllte, beleidigende, verleumderische, obszöne, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte zu erzeugen, zu speichern oder zu übermitteln; (c) Persönlichkeits-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte Dritter zu verletzen; (d) Schadsoftware zu verbreiten; (e) unaufgeforderte Massennachrichten (Spam) zu versenden; (f) die Integrität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Software zu beeinträchtigen.

4.2 Untersagt ist ferner (a) das Umgehen von Sicherheitsmechanismen der KI-Modelle („Jailbreaking"); (b) die Erzeugung von Desinformation, Fake News oder manipulativen Inhalten; (c) das Umgehen der bestimmungsgemäßen Nutzung durch automatisierte Massenanfragen; (d) eine Nutzung entgegen den Nutzungsrichtlinien des vom Kunden über BYOM eingebundenen KI-Anbieters. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien des vom Kunden gewählten Anbieters (z. B. Anthropic, OpenAI, Google, Mistral, DeepSeek).

4.3 Die Nutzung zur Erbringung von Leistungen für Dritte (z. B. durch Agenturen) ist gestattet, sofern der Kunde die Einhaltung dieser AGB durch seine Endkunden sicherstellt.

4.4 Der Anbieter überwacht die vom Kunden oder seinen Nutzern erzeugten Inhalte nicht und kann dies im On-Premises-Betrieb technisch auch nicht; die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB liegt beim Kunden.

4.5 Ein Entfernen von Kundeninhalten durch den Anbieter findet nicht statt; der Anbieter hat hierauf keinen Zugriff. Behördliche oder gesetzliche Pflichten in Bezug auf die Inhalte trägt der Kunde als Verantwortlicher (Ziffer 12.2).

5. LEISTUNGSUMFANG, ON-PREMISES-BETRIEB UND EIGENE MODELLE

5.1 Der Anbieter weist darauf hin, dass durch KI erzeugte Inhalte Fehler, Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen enthalten können. Es handelt sich um automatisiert erstellte Inhalte, die der Anbieter nicht prüft. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Inhalte vor der Verwendung eigenverantwortlich zu überprüfen. Die Nutzung der KI-Funktionen — insbesondere im optionalen Cloud-/KI-Modus — erfolgt im Übrigen auf eigenes Risiko des Kunden. Die Haftung nach Ziffer 13.1 bleibt unberührt.

5.2 Die KI-Funktionen der Software werden über das vom Kunden eingebundene Eigene Modell (Ziffer 5.10) erbracht. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Spezifikation, Funktion, Qualität oder Verfügbarkeit des vom Kunden gewählten KI-Anbieters und übernimmt hierfür keine Gewährleistung.

5.3 Der Anbieter kann die unterstützten Modelle bzw. Anbieter-Schnittstellen erweitern, anpassen oder — wenn ein Drittanbieter eine Schnittstelle nicht mehr bereitstellt — entfernen und wird den Kunden hierüber informieren. Entfällt eine für den vom Kunden gewählten Umfang wesentliche Anbindung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

5.4 Der Anbieter kann die Software aktualisieren und weiterentwickeln. Der Kunde installiert bereitgestellte Updates zeitnah; der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für den Betrieb nicht mehr gepflegter Versionen. Eine Verpflichtung zur Weiterentwicklung besteht nicht.

5.5 Der Betrieb und die Verfügbarkeit der Software liegen in der Verantwortung des Kunden (On-Premises, Ziffer 5.8); eine Verfügbarkeits-/SLA-Zusage des Anbieters besteht nicht. Der Anbieter sagt keine feste Verfügbarkeit oder Reaktionszeit zu; für einen etwaigen optionalen Hosting- oder Wartungs-Zusatztarif kann ein gesondertes Service-Level (SLA) individuell vereinbart werden.

5.6 On-Premises-Betrieb (Grundregel). Die Software wird vollständig in der vom Kunden bereitgestellten und verantworteten Infrastruktur betrieben (Hardware, Netzwerk, Betriebssystem, Sicherheitsupdates, Datensicherung). Der Anbieter betreibt diese Infrastruktur nicht und hat im Regelbetrieb keinen Zugriff auf sie oder auf die Kundendaten (vgl. Ziffer 12.1).

5.7 Ein Fernzugriff des Anbieters erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nach gesonderter Vereinbarung (Ziffer 12.9).

5.8 Der Kunde ist für Bereitstellung und Betrieb der erforderlichen Infrastruktur verantwortlich; der Anbieter betreibt sie nicht und haftet nicht für Einschränkungen, die auf einer Nichterfüllung dieser Pflichten des Kunden beruhen.

5.10 Eigene Modelle (Bring Your Own Model).
a) Die Standardbetriebsart der Software ist der Lokal-Modus (Ziffer 12.3a lit. a). Berechtigte Nutzer (Administratoren) des Kunden können darüber hinaus Eigene Modelle bei Cloud-/Drittanbietern über einen selbst gewählten Endpoint und Zugangsschlüssel einbinden; die Verfügbarkeit einer solchen Cloud-Anbindung für die Nutzer setzt eine aktive, abgestufte Freischaltung durch einen Administrator des Kunden nach Ziffer 12.3a voraus (global, je Mitarbeiter/KI-Stufe und je Bereich). Anfragen an ein Eigenes Modell werden ausschließlich an den vom Kunden angegebenen Drittanbieter geleitet und über dessen Zugangsschlüssel dort abgerechnet.
b) Der Kunde wählt den Drittanbieter eigenverantwortlich aus und ist allein verantwortlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit (insbesondere Standort/Eignung des Anbieters, eine etwa erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung und etwaige Drittlandübermittlungen nach Kap. V DSGVO) sowie für Nutzungsbedingungen und Kosten des Drittanbieters. Hinsichtlich des eingebundenen Drittanbieters ist der Anbieter nicht Auftragsverarbeiter des Kunden.
c) Der Zugangsschlüssel des Kunden wird ausschließlich lokal in der Instanz des Kunden verschlüsselt gespeichert; der Anbieter erhält ihn nicht. Der Kunde ist für Geheimhaltung und Gültigkeit verantwortlich und kann ihn jederzeit ändern oder widerrufen.
d) Der Anbieter nutzt über Eigene Modelle verarbeitete Inhalte nicht zu Trainingszwecken und protokolliert sie nicht; im On-Premises-Betrieb besteht hierauf kein Zugriff.
e) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für Verfügbarkeit, Funktion, Qualität, Rechtmäßigkeit oder Kosten des eingebundenen Eigenen Modells; die Ziffern 5.2 und 9.5 gelten entsprechend.
f) Steuerung und Protokollierung der Freischaltung. Ob und für welche Nutzer und Bereiche Eigene Modelle bei Cloud-/Drittanbietern genutzt werden können, steuert der Kunde über die administrative, abgestufte Freischaltung nach Ziffer 12.3a (global, je Mitarbeiter/autorisiertem Nutzer nach KI-Stufe „keine KI" / „nur Lokal-Modus" / „auch Cloud-/Drittmodelle" sowie je Bereich). Jede Erteilung, Änderung und jeder Widerruf einer Freischaltung wird in der lokalen Instanz des Kunden protokolliert (Ereignis-/Audit-Log); der Anbieter erhält hierauf keinen Zugriff.

5.11 Test-, Beta- und Vorschaufunktionen. Als „Beta", „Vorschau" oder „experimentell" gekennzeichnete Funktionen werden ohne Gewährleistung und „wie besehen" bereitgestellt, können jederzeit geändert oder eingestellt werden und sind nicht für den produktiven Einsatz mit kritischen Daten bestimmt. Werden solche Funktionen unentgeltlich bereitgestellt, ist die Haftung insoweit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Fälle der Ziffer 13.1 beschränkt. Bei entgeltlicher Bereitstellung bleibt die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Ziffern 13.2, 13.3) unberührt.

6. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN (INSTALLATION, EINRICHTUNG, WARTUNG)

6.1 Der Anbieter kann dem Kunden auf Anfrage Zusatzleistungen anbieten, insbesondere Vor-Ort- oder Remote-Installation und Onboarding, Anbindung des Eigenen Modells (BYOM), Einrichtung des Crawl-/Wissensindex, Schulungen, individuelle Konfiguration sowie Wartungs-, Update- und Supportleistungen. Art, Umfang und Vergütung werden individuell vereinbart.

6.2 Solche Leistungen werden als Dienstleistung erbracht; geschuldet ist die sorgfältige Durchführung, nicht ein bestimmter Erfolg, sofern nicht ausdrücklich in Textform anders vereinbart.

6.3 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und stellt die erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig bereit (insbesondere Server-/Infrastrukturzugänge, Systemvoraussetzungen und — bei BYOM — den Zugangsschlüssel seines KI-Anbieters). Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten des Anbieters.

6.4 Vom Anbieter im Rahmen der Zusatzleistungen erstellte Inhalte (z. B. Dokumentationen, Konfigurationen, Schulungsmaterialien) bleiben geistiges Eigentum des Anbieters; dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke eingeräumt.

6.5 Datenschutz bei Einrichtung/Onboarding. Einrichtung, Crawl-Indizierung und Onboarding erfolgen grundsätzlich mit Test-/Musterdaten oder werden vom Kunden selbst ausgeführt; der Anbieter erhält dabei keinen Zugriff auf echte personenbezogene Daten. Soll der Anbieter ausnahmsweise echte personenbezogene Kundendaten verarbeiten (Einrichtung, Migration, Fernsupport), setzt dies den vorherigen Abschluss der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Ziffer 12.9 voraus. Stellt der Kunde dem Anbieter ohne solche Vereinbarung echte personenbezogene Daten bereit, geschieht dies ohne Weisung und auf alleinige Verantwortung des Kunden; Ziffer 12.7 gilt entsprechend.

7. NUTZUNGSRECHTE

7.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im lizenzierten Umfang zu installieren und zu nutzen; die Nutzung ist auf die Vertragslaufzeit befristet (Zeit-/Abo-Lizenz). Das Nutzungsrecht ist nicht frei widerruflich; ein Entzug kommt nur bei außerordentlicher Kündigung bzw. wesentlicher Vertragsverletzung nach Ziffer 14 in Betracht.

7.2 Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung für interne Geschäftszwecke sowie zur Erbringung von Leistungen für Dritte (Ziffer 4.3).

7.3 Der Kunde darf die Software auch für verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) im Rahmen des lizenzierten Umfangs nutzen; die Verantwortung für die Einhaltung dieser AGB liegt beim Kunden.

7.4 Eine Übertragung des Vertrages auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig; im Fall eines Unternehmensverkaufs oder einer Umstrukturierung wird die Zustimmung nicht unbillig verweigert.

7.5 Der Kunde behält sämtliche Rechte an den unter Nutzung der Software erstellten Inhalten (Outputs), soweit ihm diese Rechte nach geltendem Recht und den Bedingungen des gewählten KI-Anbieters zustehen. Der Anbieter erhebt keine Eigentumsansprüche an den Outputs; der Kunde prüft selbst, ob am Output Schutzrechte entstehen oder Schutzrechte Dritter verletzt werden.

7.6 Der Anbieter erhält im Regelbetrieb keinen Zugriff auf Kundendaten oder Outputs; eine Nutzungslizenz an Kundendaten/Outputs wird nicht eingeräumt und ist für den On-Premises-Betrieb nicht erforderlich (Ziffer 12).

7.7 Alle Rechte an der Software, ihrem Quellcode, ihrer Dokumentation und an Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter. Dem Kunden werden keine Rechte eingeräumt, die über das ausdrücklich gewährte Nutzungsrecht hinausgehen.

8. PREISE UND ZAHLUNG

8.1 Der Kunde zahlt die Vergütung gemäß dem gewählten Lizenzumfang/Lizenzschein. Die aktuellen Preise sind auf der Website einsehbar. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich (Zeit-/Abo-Lizenz).

8.2 Zahlungen sind im Voraus fällig, soweit nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt per Rechnung (Überweisung/SEPA); weitere Zahlungsdienstleister können optional angeboten werden. Deren Einsatz betrifft nur Vertrags- und Abrechnungsdaten, nicht die On-Premises-Kundeninhalte.

8.3 Der Lizenzpreis richtet sich nach dem gewählten Lizenzumfang (Instanz/Named User) gemäß Bestellung/Lizenzschein. Ein anbieterseitiges Nutzungskontingent, eine Drosselung oder eine Umleitung auf ressourcenschonendere Modelle findet nicht statt; Umfang und Kosten der KI-Nutzung richten sich allein nach dem vom Kunden gewählten KI-Anbieter/-Schlüssel (BYOM, Ziffer 5.10).

8.4 Optionale, gesondert vereinbarte nutzungsbasierte Zusatzleistungen werden nach tatsächlicher Nutzung gemäß Preisliste nachträglich abgerechnet. Die KI-Nutzung selbst wird bei BYOM unmittelbar zwischen dem Kunden und seinem KI-Anbieter abgerechnet.

8.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren greifen (vgl. Impressum/USt-IdNr.).

8.6 Der Anbieter kann die Preise anpassen, wenn (a) der funktionale Umfang der Software wesentlich erweitert wird — angemessen; oder (b) der für den Betrieb relevante Kostenindex um mehr als 5 % gegenüber dem Stand bei Vertragsschluss oder der letzten Anpassung gestiegen ist — im Umfang der Indexsteigerung, höchstens einmal je zwölf Monate. Preisanpassungen werden mindestens sechs (6) Wochen vorher in Textform unter Angabe von Grund und Umfang mitgeteilt; bei Erhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

8.7 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung Support, Updates sowie — soweit lizenztechnisch vorgesehen — die Lizenzaktivierung aussetzen (Ziffer 14.5). Ein Entzug bereits lokal gespeicherter Kundendaten findet nicht statt; der Kunde behält Zugriff auf seine Kundendaten.

8.8 Bereits gezahlte Vergütungen werden bei Kündigung oder Vertragsbeendigung nicht anteilig erstattet; gesetzliche Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche (insbesondere bei berechtigter außerordentlicher Kündigung/Rücktritt) bleiben unberührt (vgl. Ziffer 14.3).

8.9 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf solche Ansprüche stützen.

9. GEWÄHRLEISTUNG / MÄNGELRECHTE

9.1 Beschaffenheit. Der Anbieter gewährleistet, dass die in der jeweils überlassenen Version ausgelieferte Software bei Ablieferung im Wesentlichen den Funktionen entspricht, die in der Leistungsbeschreibung und der mitgelieferten Dokumentation für diese Version zugesagt sind. Eine bestimmte, darüber hinausgehende Eignung für Zwecke des Kunden wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde. Maßgeblich ist die Beschaffenheit der ausgelieferten Softwareversion; eine fortlaufende Bereitstellung oder Online-Verfügbarkeit ist nicht Vertragsgegenstand (vgl. Ziffer 5 — On-Premises-Betrieb beim Kunden).

9.2 Mängelanzeige. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform (E-Mail an hello@vivamehr.com) unter möglichst genauer Beschreibung des Fehlerbildes, der Auswirkungen und der Umstände seines Auftretens an. Der Kunde unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Fehleranalyse (z. B. durch Bereitstellung von Log-Auszügen und Angaben zur Einsatzumgebung), soweit ihm dies ohne Offenlegung schutzwürdiger Inhalte möglich ist.

9.3 Nacherfüllung. Der Anbieter leistet Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung (auch durch Bereitstellung eines Updates, Patches oder einer Umgehungslösung/Workaround) oder durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Version. Der Kunde spielt bereitgestellte Fehlerbehebungen in zumutbarer Weise in seiner Infrastruktur ein (§ 5 — Installationsobliegenheit des Kunden). Reaktions- und Bearbeitungszeiten richten sich nach dem vereinbarten Support-/Wartungsumfang; ist nichts vereinbart, handelt der Anbieter innerhalb angemessener Frist.

9.4 Fehlschlagen der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist bzw. nach zwei erfolglosen Versuchen fehl, ist sie unmöglich, wird sie ernsthaft und endgültig verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, vom Vertrag zurücktreten oder — nach Maßgabe von Ziffer 13 — Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

9.5 Gewährleistungsausschlüsse. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Fehler und Störungen, die beruhen auf
a) einer nicht vertragsgemäßen, unsachgemäßen oder eigenmächtig veränderten Nutzung der Software (einschließlich unautorisierter Eingriffe in den Programmcode);
b) Störungen der vom Kunden bereitgestellten und verantworteten Infrastruktur (Hardware, Betriebssystem, Netzwerk, Stromversorgung, Virtualisierung, Datensicherung, Sicherheitskonfiguration) — der Anbieter betreibt diese Infrastruktur nicht (vgl. Ziffer 5.8);
c) dem vom Kunden eingebundenen Eigenen Modell (Bring Your Own Model) sowie Spezifikation, Funktion, Qualität, Kosten oder Verfügbarkeit des vom Kunden gewählten KI-Anbieters/-Endpoints (vgl. Ziffer 5.10);
d) einer vom Kunden zu verantwortenden Inkompatibilität mit Dritt- oder Fremdsoftware oder dem Betrieb einer nicht mehr gepflegten Softwareversion (Ziffer 5.4).
Die gesetzliche Haftung nach Ziffer 13.1 (insb. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit, Arglist, Produkthaftungsgesetz) bleibt von diesen Ausschlüssen unberührt.

9.6 Rechtsnatur und Verjährung.
a) Die Überlassung der Software erfolgt als zeitlich befristete Lizenz (Zeit-/Abo-Lizenz) für die vereinbarte Laufzeit. Die zeitlich befristete entgeltliche Überlassung kann mietvertraglich einzuordnen sein (§ 535 BGB); die verschuldensunabhängige Garantiehaftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird, soweit formularmäßig zulässig, ausgeschlossen.
b) Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in zwölf (12) Monaten. Die Frist beginnt mit der Ablieferung/Bereitstellung der jeweiligen Softwareversion an den Kunden.
c) Die Verkürzung nach lit. b) gilt NICHT für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Arglist, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingend längerer gesetzlicher Verjährung; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. Ist die Software ausnahmsweise für ein Bauwerk verwendet oder liegt ein sonstiger Fall des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB vor, gelten die gesetzlichen Fristen unverkürzt.

10. GEISTIGES EIGENTUM UND REFERENZNENNUNG

10.1 Referenznennung nur mit Zustimmung. Der Anbieter benennt den Kunden (Firmenname/Logo) als Referenz nur, soweit der Kunde dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat (Opt-in); die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Eine Nutzung von Inhalten, Wissensbeständen oder sonstigen Daten des Kunden zu Werbe-, Referenz- oder Trainingszwecken findet nicht statt; sie ist im On-Premises-Betrieb bereits technisch ausgeschlossen, weil der Anbieter keinen Zugriff auf diese Inhalte hat (vgl. Ziffer 12).

10.2 Feedback. Übermittelt der Kunde Anregungen, Vorschläge oder Fehlerhinweise (Feedback), räumt er dem Anbieter ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht ein, dieses Feedback zur Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Produkte zu nutzen. Ein Anspruch des Kunden auf Umsetzung besteht nicht.

10.3 Schutzrechte des Anbieters. Sämtliche Rechte an der Software, ihrem Quell- und Objektcode, ihrer Struktur, Dokumentation und an Weiterentwicklungen stehen ausschließlich dem Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern zu. Die Überlassung und lokale Installation der Software vermittelt dem Kunden nur das in Ziffer 7 eingeräumte Nutzungsrecht und kein Eigentum am Code sowie keine darüber hinausgehenden Rechte. Dekompilierung, Reverse Engineering, Disassemblierung und vergleichbare Eingriffe sind nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Grenzen (insbesondere § 69e UrhG) zulässig.

10.4 Rechtsmängelfreistellung (IP-Indemnity). Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter erhoben, die auf der vertragsgemäßen Nutzung der Software selbst beruhen, stellt der Anbieter den Kunden von berechtigten Ansprüchen frei und trägt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Kunde den Anbieter unverzüglich informiert, dem Anbieter die Verteidigung/Verhandlung überlässt und keine belastenden Anerkenntnisse ohne Zustimmung abgibt. Der Anbieter kann nach seiner Wahl die Software so ändern oder ersetzen, dass die Schutzrechtsverletzung entfällt, dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen oder die Software gegen Erstattung der gezahlten Vergütung (zeitanteilig) zurücknehmen. Ausgenommen sind Schutzrechtsverletzungen, die auf vom Kunden eingebrachten Inhalten (Kundendaten), auf dem vom Kunden eingebundenen Eigenen Modell (BYOM) oder auf einer vom Kunden zu vertretenden, nicht vertragsgemäßen Nutzung beruhen (insoweit gilt Ziffer 12.7). Die Freistellung ist der Höhe nach entsprechend Ziffer 13.3 begrenzt.

11. VERTRAULICHKEIT

11.1 Beide Parteien behandeln die als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich, nutzen sie ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags und geben sie nicht an Dritte weiter.

11.2 Ausgenommen sind Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht werden, (b) der Partei bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, (c) rechtmäßig von einem berechtigten Dritten erlangt wurden oder (d) unabhängig ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden.

11.3 Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die verpflichtete Partei informiert die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab.

11.4 Weitergabe an Erfüllungsgehilfen. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur an solche Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer zulässig, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und die zu entsprechender Vertraulichkeit verpflichtet sind. Im On-Premises-Regelbetrieb werden dem Anbieter keine Kundeninhalte offengelegt und keine Cloud-Unterauftragnehmer mit Kundendaten befasst. In die Vertragsabwicklung eingebundene Zahlungsdienstleister sowie — nur soweit der Kunde für Support-/Fernwartungszwecke ausdrücklich Zugriff gewährt (vgl. Ziffer 5.8) — hierfür eingesetzte Dienstleister sind zulässige Empfänger im vorstehenden Sinne.

11.5 Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für drei (3) Jahre nach seiner Beendigung fort.

12. KUNDENDATEN UND DATENSCHUTZ (KERN)

12.1 Betriebsmodell / keine Auftragsverarbeitung. Die Software wird On-Premises ausschließlich in der vom Kunden verantworteten Infrastruktur betrieben. Der Anbieter erhält im Regelbetrieb keinen Zugriff auf die vom Kunden oder seinen Nutzern eingegebenen, verarbeiteten oder erzeugten Inhalte (Kundendaten); im Lokal-Modus verlassen diese die Infrastruktur des Kunden nicht. Da der Anbieter keine personenbezogenen Daten des Kunden verarbeitet, ist er insoweit weder Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) noch Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) zwischen Anbieter und Kunde ist für den On-Premises-Betrieb nicht erforderlich.

12.1a Keine Datenübermittlung an den Anbieter (kein „Phone-Home"). Die Software übermittelt im Regelbetrieb keine personenbezogenen Kundendaten an den Anbieter. Lizenzprüfung, Update- und Fehlerdiagnosefunktionen sind so ausgestaltet, dass sie keine personenbezogenen Kundeninhalte an den Anbieter übertragen; eine Telemetrie mit Personenbezug findet nicht statt oder ist werkseitig deaktiviert und nur nach ausdrücklicher, im lokalen Ereignisprotokoll dokumentierter Freischaltung des Kunden aktivierbar. Gelangen ausnahmsweise doch personenbezogene Daten an den Anbieter (insbesondere Fernsupport nach Ziffer 12.9), handelt der Anbieter ausschließlich als weisungsgebundener Auftragsverarbeiter auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

12.2 Alleinige Verantwortlichkeit des Kunden. Der Kunde ist hinsichtlich der von ihm mit der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten alleiniger Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er entscheidet allein über Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung, sorgt für die erforderliche Rechtsgrundlage, erfüllt die Betroffenenrechte und die Informations-, Melde- und Dokumentationspflichten und stellt sicher, dass er zur Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten berechtigt ist. Der Anbieter ist insoweit weder Verantwortlicher, noch gemeinsam Verantwortlicher (Art. 26 DSGVO), noch Auftragsverarbeiter.

12.3 Bring Your Own Model (BYOM) / optionaler Cloud-Modus. Bindet der Kunde optional ein Eigenes Modell über einen von ihm selbst gewählten Cloud-/Drittanbieter mit eigenem Endpoint und eigenem Zugangsschlüssel (API-Schlüssel) ein, so werden die betreffenden KI-Anfragen ausschließlich an den vom Kunden bestimmten Anbieter geleitet und dort über den Schlüssel des Kunden abgerechnet. Diese Betriebsart ist optional; Standardbetriebsart ist der Lokal-Modus, und die Cloud-Nutzung steht erst nach aktiver, abgestufter Freischaltung durch einen Administrator des Kunden zur Verfügung (Ziffer 12.3a). Der Kunde ist auch für diese Verarbeitung alleiniger Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); er schließt einen etwa erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) sowie die für eine etwaige Drittlandübermittlung erforderlichen Instrumente (Kap. V DSGVO — Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45, geeignete Garantien nach Art. 46 einschließlich EU-Standardvertragsklauseln nebst Transfer Impact Assessment oder Ausnahmen nach Art. 49) unmittelbar mit dem von ihm gewählten Anbieter selbst; der Drittland- und Risikohinweis richtet sich nach Ziffer 12.3a. Der Anbieter ist an dieser Übermittlungs- und Verarbeitungskette nicht beteiligt und insoweit weder Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) noch Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Der API-Schlüssel des Kunden wird ausschließlich lokal in der Instanz des Kunden verschlüsselt gespeichert; der Anbieter erhält ihn nicht.

12.3a Aktivierung von Cloud-/Drittland-Modellen; abgestufte Freischaltung; Protokollierung.
a) Standard = Lokal-Modus. Die Software wird im Auslieferungszustand ausschließlich im lokalen Modus betrieben; in diesem Modus verlassen keine Inhalte die vom Kunden verantwortete Infrastruktur, und der Anbieter weist allein den Lokal-Modus als datenschutzseitig in sich geschlossene („sichere") Betriebsart aus. Diese Bezeichnung beschreibt die Funktionsweise (keine Außenübermittlung) und stellt keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung (§ 443 BGB; Beschaffenheitsvereinbarung §§ 434 Abs. 2, 633 BGB) und keine Zusicherung eines bestimmten aufsichtsrechtlichen Ergebnisses dar (Ziffer 2.6). Eine Anbindung Eigener Modelle bei Cloud-/Drittanbietern (Ziffer 5.10) ist nicht voreingestellt und findet ohne vorherige Freischaltung durch den Kunden nicht statt.
b) Cloud-/Drittland-Nutzung nur nach aktiver Freischaltung durch den Kunden-Administrator. Die Nutzung Eigener Modelle über Cloud-/Drittanbieter setzt voraus, dass ein Administrator des Kunden diese Betriebsart aktiv freischaltet. Die Freischaltung ist abgestuft ausgestaltet und liegt vollständig in Entscheidung und Verantwortung des Kunden:
(i) global — Freischaltung der Cloud-Nutzung für die Instanz insgesamt, erst nach ausdrücklicher Bestätigung eines im Klartext angezeigten Hinweises auf die Drittland- und Risikohinweise dieser Ziffer; die Software erzeugt hierbei eine im Klartext bestätigte Aktivierungserklärung mit Zeitpunkt, auslösendem Administrator und Instanz-Kennung, die der Kunde als Beleg exportieren kann;
(ii) je Mitarbeiter/autorisiertem Nutzer — durch Zuweisung einer KI-Stufe („keine KI" / „nur Lokal-Modus" / „auch Cloud-/Drittmodelle"); und
(iii) je Bereich/Wissensbereich — durch gesonderte KI-/Cloud-Freigabe des jeweiligen Bereichs.
Ein Cloud-/Drittmodell steht einem Nutzer nur zur Verfügung, soweit alle drei Ebenen (global, Nutzer-Stufe und Bereich) die Cloud-Nutzung zulassen; fehlt eine dieser Freischaltungen, bleibt es beim Lokal-Modus.
c) Protokollierung und Aufbewahrung. Jede Erteilung, Änderung und jeder Widerruf einer Freischaltung nach lit. b) wird in der lokalen Instanz des Kunden im Ereignis-/Protokoll (Audit-Log) mit Zeitpunkt und auslösendem Administrator dokumentiert. Das Protokoll wird ausschließlich lokal beim Kunden geführt; der Anbieter erhält hierauf keinen Zugriff. Der Kunde ist verpflichtet, diese Protokolle sowie den Aktivierungsbeleg nach lit. b) (i) für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus aufzubewahren und dem Anbieter im Streitfall auf Anforderung unverzüglich vorzulegen; kommt der Kunde dem nicht nach, trägt er im Verhältnis zum Anbieter die Darlegungslast dafür, dass eine Cloud-Freischaltung nicht durch ihn erfolgt ist.
d) Eigener API-Schlüssel (BYOM); Anbieter außerhalb der Verarbeitungskette. Die Cloud-Nutzung erfolgt ausschließlich über einen vom Kunden selbst beim jeweiligen Cloud-/Drittanbieter beschafften eigenen Zugangsschlüssel (API-Schlüssel; Bring Your Own Model, Ziffer 5.10). Der Kunde kontrahiert insoweit unmittelbar mit dem Cloud-/Drittanbieter; der Anbieter (Rabbit Marketing OÜ) ist an der Übermittlung und Verarbeitung nicht beteiligt und insoweit weder Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) noch Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Der API-Schlüssel wird ausschließlich lokal in der Instanz des Kunden verschlüsselt gespeichert; der Anbieter erhält ihn nicht.
e) Drittland- und Risikohinweis; keine Länder-Wertung; Nutzung auf eigenes Risiko des Kunden. Bei Nutzung eines Cloud-/Drittmodells werden Anfrageinhalte an einen vom Kunden gewählten Anbieter übermittelt, der seinen Sitz oder Verarbeitungsort außerhalb der Europäischen Union/des EWR, also in einem Drittland im Sinne des Kap. V DSGVO, haben kann. Dies gilt für Anbieter mit Sitz in den USA (z. B. Anthropic, OpenAI) ebenso wie für Anbieter mit Sitz in anderen Drittländern, etwa der Volksrepublik China (z. B. DeepSeek). Der Anbieter nimmt keine Bewertung, Empfehlung oder Rangfolge einzelner Anbieter oder Herkunftsländer nach ihrem Datenschutzniveau vor und sichert für kein Land und keinen Anbieter ein angemessenes Schutzniveau zu; jede Drittlandübermittlung ist mit rechtlichen Risiken verbunden. Der Kunde prüft und entscheidet für jeden von ihm gewählten Anbieter eigenverantwortlich, ob die Übermittlung auf einen Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO) gestützt werden kann, andernfalls geeignete Garantien (Art. 46 DSGVO, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln/SCC) nebst einer Übermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment/TIA) bestehen oder ausnahmsweise ein Erlaubnistatbestand des Art. 49 DSGVO greift; einen etwa erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) schließt er unmittelbar mit dem gewählten Anbieter. Die Nutzung von Cloud-/Drittmodellen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden; das bedeutet, dass der Kunde die datenschutz-, aufsichts- und haftungsrechtlichen Folgen seiner Cloud-Entscheidung trägt, während die zwingende gesetzliche Haftung des Anbieters (Ziffer 13.1) und dessen Haftung für wesentliche Vertragspflichten (Ziffer 13.2) unberührt bleiben. Der Kunde ist auch insoweit alleiniger Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Für die datenschutz- und cloudbezogene Freistellung gilt ausschließlich Ziffer 12.7.

12.4 Kein Training / keine Protokollierung durch den Anbieter. Der Anbieter nutzt Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen und protokolliert oder speichert Inhalte des Kunden nicht bei sich; dies folgt bereits daraus, dass im On-Premises-Betrieb kein Zugriff auf Kundendaten besteht.

12.5 Datensicherung durch den Kunden. Der Kunde ist für die Sicherung (Backup) und Wiederherstellbarkeit der Daten seiner On-Premises-Instanz allein verantwortlich (vgl. Ziffer 5.8). Der Anbieter erstellt mangels Zugriffs keine Backups der Kundendaten.

12.6 Datenzugriff und Export. Der Kunde hat jederzeit und ohne Mitwirkung des Anbieters vollständigen Zugriff auf seine lokal gespeicherten Daten. Die Software stellt hierfür eine lokale Export-Funktion (z. B. JSON/ZIP) bereit; ein „Datenexport durch den Anbieter" als gesonderte Leistung ist nicht erforderlich und findet nicht statt.

12.7 Freistellung (einheitlich). Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen und Inanspruchnahmen Dritter sowie von gegen den Anbieter gerichteten Forderungen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Verarbeitung, Speicherung oder sonstigen Nutzung der Kundendaten durch den Kunden oder seine Nutzer resultieren; dies umfasst insbesondere Ansprüche betroffener Personen (Art. 82 DSGVO), Ansprüche und Inanspruchnahmen sonstiger Dritter sowie Ansprüche und Maßnahmen aus einer vom Kunden nach Ziffer 12.3a freigeschalteten Nutzung von Cloud-/Drittland-Modellen und aus dabei erfolgenden Drittlandübermittlungen. Erfasst sind auch Geldbußen, die gegen den Kunden verhängt werden, sowie — soweit eine Überwälzung rechtlich zulässig ist — Beträge, um die der Anbieter aufgrund eines vom Kunden zu verantwortenden Umstands in Anspruch genommen wird; die Unwirksamkeit der Abwälzung einer den Anbieter selbst treffenden hoheitlichen Geldbuße (Art. 83 DSGVO) lässt die übrige Freistellung unberührt (Ziffer 15.7). Die Freistellung erfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung; der Kunde leistet hierauf auf Anforderung einen angemessenen Vorschuss. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden über eine Inanspruchnahme unverzüglich informiert, keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Kunden abgibt und dem Kunden die Verteidigung ermöglicht; zum Nachweis stellt der Kunde die einschlägigen Auszüge des Ereignisprotokolls (Ziffer 12.3a lit. c) bereit. Die Freistellungs- und Erstattungspflicht besteht unabhängig von einer Beendigung des Vertrags fort. Die Freistellung gilt nicht, soweit der geltend gemachte Umstand vom Anbieter zu vertreten ist oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, auf Arglist oder auf einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz beruht. Treffen ein vom Kunden und ein vom Anbieter zu vertretender Umstand zusammen, beschränkt sich die Freistellung auf den der Verantwortungssphäre des Kunden entsprechenden Anteil (§ 254 BGB entsprechend).

12.8 Löschung nach Vertragsende. Da die Kundendaten ausschließlich beim Kunden liegen, nimmt der Anbieter keine Löschung von Kundendaten vor. Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht (Ziffer 14); der Kunde ist für Weiterbetrieb, Archivierung, Export oder Löschung seiner lokal gespeicherten Daten sowie für die Deinstallation der Software selbst verantwortlich. Etwaige beim Anbieter im Rahmen der Vertragsabwicklung oder eines gesondert vereinbarten Fernsupports angefallene Verbindungs-/Support-Daten löscht der Anbieter nach den gesetzlichen Vorgaben.

12.9 Optionaler Fernsupport mit Datenzugriff. Vereinbaren die Parteien ausnahmsweise einen Support oder eine Fernwartung, bei der der Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält, schließen sie hierfür — und nur hierfür, in eng begrenztem Umfang — eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Außerhalb eines solchen ausdrücklich gewährten Zugriffs bleibt es bei Ziffer 12.1.

13. HAFTUNG

13.1 Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Arglist, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit / Kardinalpflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht.

13.3 Haftungshöchstgrenze. Die Haftung nach Ziffer 13.2 ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Netto-Vergütung. Übersteigt der bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die vorgenannte Summe, haftet der Anbieter bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens; die summenmäßige Begrenzung gilt insoweit nicht. Die Begrenzungen der Ziffern 13.2 und 13.3 gelten nicht in den Fällen der Ziffer 13.1.

13.4 KI-generierte Inhalte. Die von der Software erzeugten Ausgaben werden automatisiert durch das vom Kunden eingebundene bzw. gewählte KI-Modell erstellt und können unrichtig, unvollständig oder unpassend sein. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder Eignung der KI-Ausgaben und haftet nicht für Schäden, die aus einer ungeprüften Übernahme solcher Ausgaben entstehen. Der Kunde bleibt verpflichtet, KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen (vgl. Ziffer 5.1). Ziffer 13.1 bleibt unberührt.

13.5 Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Ziffern 13.1 bis 13.3 nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (Ziffer 12.5) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

13.6 Gesetzliche Beweislast. Es verbleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung; insbesondere hat der Anbieter bei einer Pflichtverletzung ein fehlendes Vertretenmüssen nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB darzulegen und zu beweisen. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Kunden ist mit dieser Ziffer nicht verbunden.

13.7 Freistellung. Die Freistellung des Anbieters durch den Kunden richtet sich einheitlich nach Ziffer 12.7.

13.8 Verjährung. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt NICHT für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Arglist, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach Ziffer 9.6 (mit dieser harmonisiert). Eine Erleichterung der Verjährung für die Haftung wegen Vorsatzes ist ausgeschlossen (§ 202 Abs. 1 BGB).

14. VERTRAGSDAUER UND BEENDIGUNG

14.1 Laufzeit. Die Software wird als Zeit-/Abo-Lizenz überlassen. Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Download-/Lizenzschlüssels und läuft für die Grundlaufzeit von einem (1) Monat. Danach verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende eines jeden Vertragsmonats in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden. Wird die Vergütung ausnahmsweise für einen längeren Zeitraum im Voraus vereinbart (z. B. Jahresabrechnung), gilt der entsprechende Zeitraum als Grundlaufzeit; die ordentliche Kündigung ist dann mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ablauf dieses Zeitraums möglich.

14.2 Ordentliche Kündigung durch den Kunden. Der Kunde kann eine laufzeitbasierte Lizenz nach Maßgabe von Ziffer 14.1 in Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail an hello@vivamehr.com, oder — soweit ein Lizenz-/Kundenportal bereitgestellt wird — über die dortige Vertragsverwaltung kündigen. Eine Bindung der Kündigung an eine „Zahlungsoberfläche in der App" besteht nicht.

14.3 Wirkung des Vertragsendes. Mit Ablauf der Laufzeit endet das Nutzungsrecht an der Software (Ziffer 7); der Kunde stellt die Nutzung ein und deinstalliert die Software. Update-, Wartungs- und Supportleistungen enden zum selben Zeitpunkt. Bereits gezahlte Vergütungen werden nicht anteilig erstattet; gesetzliche Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche (insbesondere bei berechtigter außerordentlicher Kündigung oder Rücktritt) bleiben unberührt. Der Zugriff des Kunden auf seine lokal gespeicherten Kundendaten wird durch das Vertragsende nicht berührt (Ziffer 12).

14.4 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei
a) erheblichem Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung und angemessener Nachfrist,
b) einer schwerwiegenden oder wiederholten Verletzung der Nutzungsbestimmungen (Ziffer 4) oder der Export-/Sanktionszusicherungen (Ziffer 15.13) trotz Abmahnung,
c) einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die die Vergütungsansprüche des Anbieters gefährdet, soweit eine hierauf gestützte Kündigung nach den §§ 103, 119 InsO zulässig ist.

14.5 Zahlungsverzug (On-Premises). Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung Support, Updates/Patches sowie — soweit lizenztechnisch vorgesehen — die Lizenzaktivierung aussetzen bzw. die Software deaktivieren. Ein rückwirkender Entzug bereits lokal gespeicherter Kundendaten findet nicht statt; der Kunde behält auch bei Lizenzaussetzung Zugriff auf seine Kundendaten zwecks Export/Weiterverwendung.

14.6 Übertragung durch den Anbieter. Überträgt der Anbieter seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten (mit Ausnahme der Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Gesamtrechtsnachfolger), steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Übertragung zu (im Übrigen konsistent mit Ziffer 7.4).

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN (SONSTIGES)

15.1 Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit sie nach anwendbarem Recht nicht abbedungen werden können.

15.2 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters in Tallinn (Estland), sofern der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Gerichtsstandsvereinbarung beruht auf Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden nach seiner Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Eine Schiedsvereinbarung wird nicht getroffen; ein etwaiges gerichtliches Mahnverfahren richtet sich nach dem am zuständigen Gericht geltenden Verfahrensrecht.

15.3 Änderungen dieser AGB. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung, an regulatorische Anforderungen, an eine technische Weiterentwicklung oder zur Einführung zusätzlicher Funktionen erforderlich ist und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Anbieter kündigt solche Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an und weist dabei drucktechnisch hervorgehoben auf die Änderung, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Von dieser Zustimmungsfiktion ausgenommen sind Änderungen der Hauptleistungspflichten, des Preises bzw. des Preis-Leistungs-Kernverhältnisses und des Vertragscharakters; solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

15.4 Sonderkündigungsrecht bei Änderungen. Widerspricht der Kunde einer Änderung nach Ziffer 15.3, die ihn benachteiligt, oder wird seine ausdrückliche Zustimmung nach 15.3 Satz 4 nicht erteilt, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die bisherigen Bedingungen fort.

15.5 Schriftform/Textform, Vollständigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

15.6 Abtretung. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden (vgl. Ziffer 7.4). Zur Übertragung durch den Anbieter siehe Ziffer 14.6.

15.7 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung sowie zur Ausfüllung etwaiger Regelungslücken gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

15.8 Anbieter/Kontakt. Vertragspartner und Anbieter ist die Rabbit Marketing OÜ, Tornimäe tn 5, 10145 Tallinn, Harju maakond, Estland (Registrikood 17397243), vertreten durch den Vorstand Christian Pronin, Kontakt hello@vivamehr.com. Marke: vivamehr™.

15.9 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten (ausgenommen Zahlungspflichten), soweit dies auf Ereignissen höherer Gewalt beruht (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Streik, Ausfall von Telekommunikations-/Strominfrastruktur, hoheitliche Maßnahmen, Ausfälle von Drittanbietern). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich; die Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Dauert sie länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil außerordentlich kündigen.

15.10 Mitteilungen. Rechtserhebliche Erklärungen erfolgen in Textform (§ 126b BGB). Mitteilungen an den Anbieter sind an hello@vivamehr.com sowie postalisch an die in Ziffer 15.8 genannte Anschrift zu richten, Mitteilungen an den Kunden an die von ihm zuletzt in Textform mitgeteilte E-Mail- bzw. Postanschrift. Jede Partei hält ihre Kontaktdaten aktuell; an die zuletzt mitgeteilte Adresse gerichtete Erklärungen gelten als zugegangen.

15.11 Vertragsbestandteile und Rangfolge. Vertragsbestandteil sind — bei Widersprüchen in dieser Rangfolge — (1) individuelle schriftliche Vereinbarungen/Auftragsbestätigung, (2) Lizenzschein/Bestellung, (3) Leistungs-/Produktbeschreibung und Systemanforderungen, (4) diese AGB, (5) die Datenschutzerklärung, (6) eine etwaige Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Ziffer 12.9). Individuelle Vertragsabreden gehen stets vor (§ 305b BGB).

15.12 Dritt- und Open-Source-Komponenten. Die Software kann Komponenten Dritter, insbesondere Open-Source-Software und KI-Modelle, enthalten, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Diese Bedingungen (nachgewiesen in der mitgelieferten Hinweisdatei, z. B. NOTICE/THIRD-PARTY-LICENSES) gehen für die betreffenden Komponenten diesen AGB vor und werden dem Kunden zur Einhaltung überbunden. Für Drittkomponenten übernimmt der Anbieter Gewährleistung und Haftung nur im Rahmen der Ziffern 9 und 13 und nur, soweit die jeweilige Drittlizenz dies zulässt. Die zwingende Haftung nach Ziffer 13.1 bleibt auch für Drittkomponenten unberührt.

15.13 Export- und Sanktionsvorschriften. Der Kunde beachtet bei Nutzung und etwaiger Weitergabe der Software die anwendbaren Export-, Einfuhr- und Sanktionsvorschriften (insbesondere der EU sowie ggf. der USA). Er sichert zu, nicht auf einer einschlägigen Sanktions-/Embargoliste geführt zu werden, nicht im Eigentum oder unter Kontrolle einer gelisteten Person zu stehen und die Software nicht für verbotene Zwecke oder in embargobelegte Gebiete zu nutzen oder weiterzugeben. Ein Verstoß berechtigt zur außerordentlichen Kündigung (Ziffer 14.4).

15.14 Maßgebliche Sprachfassung. Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Werden sie zur Information in andere Sprachen übersetzt, ist bei Widersprüchen ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

15.15 Kein Gesellschafts-/Arbeitsverhältnis. Durch diesen Vertrag wird zwischen den Parteien keine Gesellschaft, kein Joint Venture, kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder sonstiges Vertretungsverhältnis begründet. Keine Partei ist berechtigt, im Namen oder für Rechnung der anderen zu handeln oder Verpflichtungen für sie einzugehen.

Stand: Juli 2026.