Ist vivamehr wissen für österreichische Unternehmen DSGVO-freundlich einsetzbar?
Ja. Die DSGVO gilt in Österreich unmittelbar – dieselbe Rechtsgrundlage wie in Deutschland. Bei vivamehr wissen bleiben Ihre Dokumente standardmäßig lokal im Haus, die KI-Verarbeitung läuft auf Ihrem System. Für Fernbetreuung und die optionale Cloud stellen wir einen AVV bereit.
Bleiben unsere Daten wirklich im Haus?
Standardmäßig ja: 🟢 Lokal ist der Standard – kein Inhalt verlässt Ihre Umgebung. Nur wenn Sie es ausdrücklich bestätigen, geht die aktuelle Frage an eine externe KI (🟡 Hybrid / 🔴 Cloud). Der jeweils aktive Modus ist jederzeit sichtbar.
Woher weiß ich, dass die KI nichts erfindet?
Jede Antwort trägt ein Sicherheitsbadge – belegt, teilweise belegt oder keine sichere Quelle – und zeigt die Fundstelle im Dokument. Findet vivamehr wissen keine belegte Grundlage, sagt es das offen und verweist an die zuständige Person. „Keine sichere Antwort" ist eine bewusste Funktion, kein Fehler.
Wie funktioniert die Abrechnung nach Österreich?
Rechnung netto ohne USt: Bei B2B-Leistungen aus einem anderen EU-Staat geht die Steuerschuld per Reverse Charge auf Sie als Unternehmenskunden mit gültiger UID über (Art. 196 MwStSystRL, § 19 Abs. 1 UStG 1994). Sie erklären die USt in der UVA – mit Vorsteuerabzug im selben Zug, soweit Sie dazu berechtigt sind.
Muss jemand zu uns kommen, um es zu installieren?
Nein. Einrichtung, Wissensaufbau, Rechtevergabe und Betreuung laufen vollständig aus der Ferne – von Wien bis Innsbruck, ohne Anfahrt. Sie liefern Ihr Wissen, wir richten die lokale Wissensdatenbank auf Ihrem System ein.
Erfüllt vivamehr wissen die KI-Kennzeichnungspflicht der KI-Verordnung?
KI-Antworten sind klar als solche gekennzeichnet – Ihr Team weiß jederzeit, dass eine KI antwortet. Damit ist die Transparenzanforderung des Art. 50 der EU-KI-Verordnung (Pflichten ab 2. August 2026) bei der Gestaltung berücksichtigt.